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Azubiprojekt-Vorstellung: Mahnwesen

Geschrieben von Robin Gehring
Erstellt: 28. April 2023

Heute möchte ich euch sowohl die Abteilung, in der ich aktuell eingeteilt bin, als auch mein Azubiprojekt, das Mahnwesen mit einigen Begrifflichkeiten und rechtlichen Bedingungen vorstellen.

Vermieter und Mieter haben gemäß § 535 BGB gesetzlich vorgeschriebene, vertragliche Pflichten einzuhalten. Für den Vermieter ist das zum einen, die Instandhaltungspflicht, das bedeutet, er muss dafür Sorge tragen, dass das Haus in bewohnbarem Zustand bleibt und zum anderen die Gebrauchsüberlassungspflicht, das bedeutet, der Vermieter muss dem Mieter Zugang und die Nutzung der Wohnung ermöglichen. Der Mieter muss im Gegenzug die Miete pünktlich zahlen und auch sorgsam mit der Wohnung umgehen.

Die Mitarbeiter im Mahnwesen überwachen, dass offene Mieten oder auch Rechnungen pünktlich bezahlt werden. Kann kein termingerechter Eingang festgestellt werden, kümmert sich das Mahnwesen darum, den Mieter darauf hinzuweisen, dass noch ein Geldbetrag zu zahlen ist. Dem Mieter wird hierzu eine Frist mitgeteilt, bis wann die Zahlung eingehen soll. Sollte keine Zahlung geleistet werden und der Mieter sich auch nicht melden, müssen wir zwangsläufig ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Dieses Mahnverfahren läuft in der Regel wie folgt ab:
1. Die Mahnung
2. Der Mahnbescheid
3. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids
4. Der Vollstreckungsbescheid
5. Antrag auf eidesstattliche Versicherung
6. Antrag auf Haftbefehl
7. Haftbefehl

Natürlich möchten wir ein solches Mahnverfahren grundsätzlich immer vermeiden und versuchen, mit den Mietern gemeinsam eine Lösung zu finden. Eine denkbare Lösung ist beispielsweise die Ratenzahlungsvereinbarung. Hier wird der offene Betrag in gleiche Teilsummen aufgeteilt, welche dann überwiesen werden.

Allgemein ist das Thema Mietschulden natürlich ein sehr sensibler Sachverhalt. Wir sind daher immer bemüht, mit unseren Mietern passende Lösungen zu finden. Wichtig ist hier immer eine gute Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter.

Ich befinde mich nun seit knapp 4 Monaten in dieser Abteilung. Abgesehen davon begleitet mich das mir zugeordnete Projekt Mahnwesen meine ganze Ausbildung weiter. Mir gefällt die Abteilung sehr, da es jeden Tag verschiedene Aufgaben gibt und jeder Fall individuell ist. Außerdem ist es sehr spannend, da man zahlreiche Einblicke in die vielfältigen Themen bekommt.

Robin